Rechtsschutz und Rechtsberatung
Der VDKS gewährt seinen zur See fahrenden Mitgliedern, die den vollen Beitrag zahlen, Rechtsschutz in beruflichen Angelegenheiten im In- und Ausland, z.B. bei Seeamtsverhandlungen, Arbeitsrechtsstreitigkeiten, Bußgeldverfahren, Haftpflicht- angelegenheiten u.a.m.
Rechtsberatung in beruflichen sowie sozialen und wirtschaftlichen Belangen wird allen Mitgliedern durch den Justitiar des Verbandes, den Präsidenten und/oder den Geschäftsführer gewährt.
Nachwuchsförderung
Für den Erhalt des so oft zitierten "maritimen KNOW HOW" in Deutschland und für die Abdeckung des gesamten BERUFSFELDES SEESCHIFFFAHRT ist deutscher nautisch / technischer Nachwuchs unerlässlich.
Der VDKS widmet deshalb dem deutschen Nachwuchs für maritime Berufe besondere Beachtung. Junge Menschen werden ermutigt, den Seemannsberuf zu ergreifen und zu studieren.
Der VDKS tritt für eine Ausbildung des deutschen Schiffsführungsnachwuchses auf hohem Niveau ein, damit dieser auch künftig in der Lage ist, Spitzenpositionen in der internationalen Schifffahrt an Bord und im Berufsfeld Seeschifffahrt zu besetzen.
Öffentlichkeitsarbeit
Verbandsorgan ist die "KOMMANDOBRÜCKE", die in der Schifffahrtszeitschrift SCHIFF & HAFEN" integriert ist. Sie ist ein Teil der Öffentlichkeitsarbeit und dient der Information über die Aktivitäten des Verbandes und der angeschlossenen Vereine.
Allen Mitgliedern wird diese Fachzeitschrift monatlich zugestellt.
Gremienarbeit
Der VDKS ist auf nationaler und internationaler Ebene in verschiedenen Institutionen durch seine Mitarbeit vertreten und nimmt im Rahmen seiner Möglichkeiten Einfluss bei der Erarbeitung oder Änderung von Gesetzen, Richtlinien, Verordnungen und internationalen Konventionen.
Nationale Aktivitäten:
National erfolgt die Mitarbeit beispielsweise
- im Seeverkehrsbeirat beim BMVBS (Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung)
- in Fachausschüssen des BMVBS zur Erarbeitung schifffahrtspersoneller und -technischer Entscheidungen,
- in den Selbstverwaltungsorganen der See-Berufsgenossenschaft (See-BG) (Vertreterversammlungen der See-BG und Seekasse, Unfallverhütungs- und Schiffssicherheitsausschuss, Unterausschüsse zur Bearbeitung spezieller Aufgaben),
- in der Deutschen Gesellschaft für Ortung und Navigation (DGON) und deren Ausschüssen,
- im Deutschen Nautischen Verein (DNV) und seinem Ständigen Fachausschuß.
- Darüber hinaus pflegt der VDKS den Gedankenaustausch und die Zusammenarbeit mit anderen Berufsverbänden, Organisationen und Behörden. Hervorzuheben ist die Kooperation mit der VEREINIGUNG DEUTSCHER SCHIFFSINGENIEURE (VDSI).
Internationale Aktivitäten
Internationale Aktivitäten des VDKS zeichnen sich vor allem durch die Kontakte über das BMVBS zur IMO aus.
Die Einbringung maritimen Expertenwissens unter Berücksichtigung des "Faktors Mensch" im Zusammenhang mit der Schiffssicherheit, der Schiffsbesetzung und des maritimen Umweltschutzes ist dabei eines der wesentlichen Ziele des VDKS.
IFSMA
Der VDKS ist Gründungsmitglied des 1974 mit Sitz in London gegründeten Internationalen Kapitänsverbandes IFSMA (INTERNATIONAL FEDERATION OF SHIPMASTERS' ASSOCIATIONS). Die IFSMA hat Beraterstatus bei der IMO (International Maritime Organization).
CESMA
Der VDKS ist ebenfalls Gründungsmitglied des 1995 mit Sitz in Rotterdam gegründeten Europäischen Kapitänsverbandes CESMA (CONFEDERATION OF EUROPEAN SHIPMASTERS' ASSOCIATIONS).
Die CESMA bringt sich ein, um vereint speziell europäische Probleme in berufsspezifischer Hinsicht zu lösen und dabei Kontakte zur EU-Kommission zu pflegen.
Berufspolitische Schwerpunkte
Der VDKS registriert Veränderungen des beruflichen, kulturellen und sozialen Umfeldes, nimmt dazu öffentlich Stellung und entwickelt selbst Lösungsvorschläge bzw. fordert die Politik dazu auf, insbesondere dann, wenn Erschwernisse bei der Berufsausübung offenkundig werden.
Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Erhalt deutscher und EU-Arbeitsplätze in der Seeschifffahrt sowie der sozialen Absicherung der Berufskameraden unter deutscher und ausländischer Flagge.
Der VDKS ist in Arbeitskreisen vertreten, die sich mit Anforderungen an technische Systeme befassen, die unmittelbare Auswirkungen auf die Berufsausübung der Kapitäne, Offiziere, Lotsen oder Wachleiter haben (z.B. ergonomische Kriterien in der Brückengestaltung, Kommunikationsmittel, Meldeverfahren, Verkehrslenkung usw.).
Der VDKS setzt sich für einen hohen Anteil deutschen Schiffsführungspersonals und der dazu erforderlichen Ausbildungsplätze ein.
Zu den wesentlichen Leistungen des Verbandes gehört die Gewährung von Rechtsschutz für seine Mitglieder. Dazu heißt es in der Satzung:
- "Der Rechtsschutz umfasst die kostenlose Rechtsberatung in beruflichen
sowie sozialen und wirtschaftlichen Belangen der Mitglieder durch den
Justitiar des Verbandes, den Präsidenten und / oder den Geschäftsführer."(§
9 (1))
und
- "Für die Rechtsvertretung in beruflichen Angelegenheiten
seiner zur See fahrenden Mitglieder, welche den vollen Beitrag zahlen,
schließt der Verband eine Berufsrechtsschutzversicherung zugunsten
dieser Mitglieder ab." (§ 9 (2))
Der VDKS hat das Risiko, das sich aus der Gewährung von Rechtsschutz (siehe § 9 (2) der Satzung) ergibt, bei einem Rechtsschutzversicherer abgedeckt, der auch in anderen Bereichen der Seeschifffahrt als Versicherer tätig ist. Aufgrund der Erfahrungen in den letzten Jahren konnten die Versicherungsbedingungen für die VDKS-Mitglieder ständig verbessert werden. Der Versicherungsschutz gilt weltweit, ist nicht an die deutsche Flagge gebunden und ist in dieser Form nur im Rahmen einer Gruppenversicherung möglich.
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Der Versicherungsschutz umfasst: Die Verteidigung in
Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren.
- Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Verfahren vor der Bundesstelle
für Seeunfalluntersuchung und dem Seeamt im Falle eines drohenden
Entzuges des Befähigungszeugnisses einschließlich der Verwaltungsgerichtsverfahren
gegen Widerspruchsbescheide.
- Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen
sowie aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich
dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche.
- Die Geltendmachung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen,
soweit diese nicht auf einer Vertragsverletzung beruhen. Gibt es für
den Fall der Abwehr von Schadensersatzansprüchen eine Haftpflichtversicherung,
besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn der Haftpflichtversicherer
seine Eintrittspflicht verneint, es sei denn, die Verneinung des Haftpflichtversicherers
wird ausschließlich damit begründet, dass die Leistung
der Rechtsschutzversicherung vorgeht.
- Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten.
- Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Widerspruchsverfahren und Verfahren vor den Verwaltungsgerichten wegen Einschränkung, Entzuges oder Wiedererlangung des Kapitäns- oder Wachoffizierspatents.
Verfahrenskosten
Der Versicherer trägt bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen außerhalb
Europas die der versicherten Person auferlegten Kosten eines Verfahrens
nur bis zur Höhe des Betrages, der entstehen würde, wenn die rechtliche
Interessenwahrnehmung in der Bundesrepublik Deutschland stattfinden
und die Kosten des Verfahrens nach den entsprechenden deutschen Kostengesetzen
für Verfahrenskosten ermittelt würden.
Rechtsanwaltkosten
Der Versicherer trägt im Inland die Vergütung eines für
die versicherte Person tätigen Rechtsanwaltes bis zur Höhe
der gesetzlichen Vergütung nach der Bundesgebührenordnung
für Rechtsanwälte (BRAGO) eines im Landgerichtsbezirk der
versicherten Person oder im Landgerichtsbezirk des zuständigen
Gerichtes ansässigen Rechtsanwaltes.
Der Versicherer trägt im Ausland die Vergütung eines für die versicherte Person tätigen ausländischen oder deutschen Rechtsanwaltes. Die Vergütung für den ausländischen Rechtsanwalt in Verfahren innerhalb Europas trägt der Versicherer nach den im Ausland für die Höhe der Vergütung geltenden Richtlinien. Die Vergütung für den ausländischen Rechtsanwalt in Verfahren außerhalb Europas oder die Vergütung für den deutschen Rechtsanwalt trägt der Versicherer bis zur Höhe der Vergütung, die nach BRAGO entstehen würde, wenn das Verfahren in Deutschland stattfände.
Wichtiger Hinweis:
Steuerrechtliche Angelegenheiten und insbesondere Auseinandersetzungen
mit dem Finanzamt fallen grundsätzlich nicht unter die Versicherungsleistungen
von Rechtsschutzversicherern und somit auch nicht unter die Versicherungsbedingungen
des VDKS Rechtsschutzversicherers. Bei Abschluss von Arbeitsverträgen
mit ausländischen Firmen muss sich jeder Bundesbürger ggf.
mit seinem zuständigen Finanzamt in Verbindung setzen und dort
erfragen, ob eventuell versprochene oder in Aussicht gestellte Steuervergünstigungen
auch tatsächlich anerkannt werden!
Vereine
Der maritimen Tradition verpflichtet
Die örtlichen Vereine fördern die Weiterbildung und den beruflichen Erfahrungsaustausch, beispielsweise durch Vortragsveranstaltungen, regelmäßigen Zusammenkünften, Veröffentlichung von Artikeln zu aktuellen Problemen der Seeschiffahrt und Diskussionen zu fachlichen Belangen.
Die Vereine sind Ratgeber für berufliche Anliegen der Mitglieder und pflegen das Zusammengehörigkeitsgefühl durch gesellige Veranstaltungen. Sie fühlen sich der maritimen Traditionspflege verpflichtet.
Den Kameraden, die nicht mehr in der Fahrt aktiv sind, bietet die Mitgliedschaft eine Möglichkeit, ihre Erfahrungen Jüngeren mitzuteilen, den Kontakt mit der Praxis zu halten und u. U. an Land besser Fuß zu fassen.
Organisationen und Traditionsvereine
Neben den Vereinen, deren Mitglieder jeweils auch Verbandsmitglieder sind, gibt es Organisationen, die sich mit ihrer Gesamtmitgliedschaft korporativ dem Verband angeschlossen haben.
Es sind:- Bundeslotsenkammer
- Hafenlotsenbrüderschaft Hamburg
- Nautiker in der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung
- Verein Danziger Seeschiffer
- Flensburger Schiffergelag
Weitere Informationen zu den einzelnen Organisationen wie Ansprechpartner, Termine und Veranstaltungen befinden sich in den jeweilen Sites.
Der Mitgliedsbeitrag für Kapitäne und Schiffsoffiziere schließt den Rechtsschutz in beruflichen Angelegenheiten im In- und Ausland und bei satzungsgemäßer Beitragszahlung in allen Rechtszügen, z.B. bei Seeamtsverhandlungen, Arbeitsrechtsstreitigkeiten und Bußgeldbescheiden ein. Dieser gilt weltweit und ist nicht an die deutsche Flagge gebunden.
Die Zeitschrift "Schiff & Hafen" ist im Mitgliedsbeitrag enthalten und wird allen Mitgliedern kostenlos zugestellt.
Ehrungen
"Für 25-jährige Mitgliedschaft wird eine silberne Ehrennadel nebst Urkunde verliehen. Mit einer goldenen Ehrennadel nebst Urkunde werden Mitglieder für mehr als 40-jährige Mitgliedschaft ausgezeichnet.Die Verleihung erfolgt bei den Einzelmitgliedern durch den Verband, bei den übrigen durch die jeweiligen Vereine."